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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Calcura GmbH und ihren Kundinnen und Kunden. Sie gelten für sämtliche angebotenen Dienstleistungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Firma Calcura GmbH in Muttenz und für alle Bereiche sowie Dienstleistungen, welche Calcura GmbH direkt oder indirekt dem Kunden erbringt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch das Akzeptieren des Angebots durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Kunde, die von Calcura GmbH angebotenen Dienstleitungen in Anspruch nimmt oder Produkte bezieht / benutzt.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Mandatsvertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

4. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Angebote verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt). Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Preisänderungen gelten sowohl für neue als auch für bestehende Verträge. Calcura GmbH informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über Preisänderungen. Sofern der Kunde den Änderungen innerhalb dieser Frist nicht widerspricht, gelten die neuen Preise als akzeptiert.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Aufwand gemäss aktuellem Tarif der Calcura GmbH oder Mandatsvertrag mit dem Kunden. Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.

6. Kündigung

Sofern nicht anders vertraglich geregelt, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Falls bei Kündigung bzw. Rücktritt noch keine Leistungen erbracht, bzw. Rechnung für erbrachte Leistungen gestellt wurde, wird dem Kunden eine Aufwandspauschale von 250 CHF in Rechnung gestellt.

7. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt Calcura GmbH ihre Verpflichtungen durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Die Dienstleistungen beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart waren.

8. Hilfspersonen

Die Calcura GmbH hat das Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie hat sicherzustellen, dass der Beizug von Hilfspersonen oder Subunternehmer unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

9. Haftungsausschluss

Die Calcura GmbH erbringt ihre Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Sie ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht verpflichtet, diese Informationen auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Gesetzeskonformität zu überprüfen. Die Verantwortung für die sachliche und rechtliche Richtigkeit der gelieferten Angaben liegt ausschliesslich beim Kunden. Die Calcura GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf falsche, unvollständige oder widerrechtliche Angaben oder Geschäftspraktiken des Kunden zurückzuführen sind, insbesondere nicht bei Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften, Steuerrecht oder Buchführungsgrundsätze, die durch die vom Kunden gelieferten Daten verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Calcura GmbH.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen. Die Bearbeitung von personenbezogener Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden oder wenn gesetzlich gefordert.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Muttenz, Kanton Basel-Landschaft, Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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